EU Einigung & Uneinigkeit in der Abfallverbringung

Nachdem Branchenverbände auf den Aufschub der Vorgaben für DIWASS gedrängt haben, empfahl die EU Kommission den teilnehmenden Behörden in einem konkreten Vorschlag Ende April schließlich, Annex VII Formulare noch bis Ende des Jahres in Papierform zu "akzeptieren" (Sanktionen auszusetzen). Nachdem zunächst viel Unsicherheit herrschte, steht mittlerweile fest, dass alle EU Länder dieser Empfehlung folgen. Dennoch müssen ab dem 21. Mai 2026 die neuen Annex VII Formulare genutzt werden und bis spätestens Januar 2027 eine Teilnahme am digitalen System umgesetzt sein.

Nicht vereinheitlicht hingegen ist, wie die verschiedenen Länder mit DIWASS arbeiten.
Während in Deutschland die Verwendung kommerzieller Software zugelassen ist, schreiben einige Länder behördeneigene Software oder die Arbeit direkt in DIWASS vor. In einigen Teilnehmerstaaten gibt es „Mischregelungen“, in denen für Notifizierungen und das Annex VII Verfahren unterschiedliche Regelungen gelten.

Grundsätzlich ist dies erst einmal kein Problem - ganz gleich womit Ihre Geschäftspartner arbeiten, alle Systeme sind im stetigen Austausch über DIWASS. Auch können unterschiedliche Unternehmensstandorte problemlos unterschiedliche Verfahren nutzen.

Entscheidend jedoch ist es, die eigene rechtliche Lage zu kennen und sich entsprechend auf den 21.Mai vorzubereiten.

Von 29 EU-Ländern, die bisher teilnehmen und Auskunft zu Ihrer Teilnahme gegeben haben, stellen 23 Länder den Wirtschaftbeteiligten* frei, kommerzielle Software mit DIWASS Schnittstelle oder die grafische Oberfläche des DIWASS Systems zu nutzen, 2 weitere mit Einschränkungen.

Einzig Finnland, Frankreich, Österreich und Schweden schreiben die Nutzung ihrer jeweiligen nationalen Systeme für Unternehmen mit Satzungssitz in deren Hoheitsgebiet vor. Komfortsysteme sind nur erlaubt, wenn sie eine Schnittstelle zum eigenen nationalen System haben, anstatt direkt mit DIWASS kommunizieren.

Details können Sie dem englischsprachigen Dokument der EU Kommission entnehmen: https://webgate.ec.europa.eu/circabc-ewpp/ui/group/c04f478b-d4dc-44f9-a211-087c01165b2c/library/21700773-d173-4b17-a70c-a15e60bccad4/details

Wichtig aktuell – die Ruhe bewahren. Sie sorgen sich, noch nicht im DIWASS arbeiten zu können? Das DIWASS System ist aktuell nur für Standortregistrierungen aktiv, für die Formulare zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung wird DIWASS erst am 21. Mai freigeschaltet werden. Notifizierungen die in Papierform noch aktuell sind, behalten bis zu deren natürlichem Ablauf (längstens jedoch bis zum 20.Mai 2027!) ihre Gültigkeit.

Als zuverlässiger Partner ist NSUITE zum DIWASS Start bei allen Schritten mit Rat und Tat an Ihrer Seite.

*Reine Beförderer sind im DIWASS System zur Nutzung von EFTI Plattformen verpflichtet

 

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